PROFESSIONELL TRANSPARENT FAIR

Anlegerinformationen

Professionell – transparent – fair. Diesen Anspruch stellen wir an uns. Bei allem, was wir tun. Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Und dass Sie wissen, nach welchen Prinzipien wir handeln.

 

Nachhaltigkeitskriterien (ESG in unserem Investmentprozess)

Jedes Investment, dass wir für unsere Fonds tätigen, birgt Risiken in sich. Dazu können auch Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung gehören, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten (Nachhaltigkeitsrisiken).

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle von uns verwalteten Fonds (Quint:Essence Strategy, Quint:Essence Concept SICAV FIS jeweils mit allen Teilfonds und/oder Compartments).

Unsere Nachhaltigkeitsrisikopolitik

Unser Investmentprozess ist darauf ausgerichtet, einfache und transparente Portfolien zu gestalten, die langfristige Erträge und ein Höchstmaß an Kapitalsicherheit für den Anleger bieten. Bei jeder Investmententscheidung werden die Chancen und Risiken der betreffenden Anlage gegeneinander abgewogen und mit dem Angebotspreis verglichen. Nur wenn diese Abwägung ergibt, dass langfristig ein positiver Performancebeitrag des infrage kommenden Titels für das Gesamtportfolio wahrscheinlich ist, wird der Titel aufgenommen.

Die Chancen-Risiken Abwägung setzt eine Analyse des betreffenden Emittenten voraus, die all die Punkte umfassen muss, die wesentlich für den langfristigen Geschäftserfolg eines Unternehmens sind. Denn ein Unternehmen ist dann wertbeständig, wenn es über ein langfristig erfolgreiches Geschäftsmodell verfügt. Dies wiederum setzt voraus, dass eine hinreichende Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und das Fehlen von Reputationsrisiken ebenso vorhanden sind, wie motivierte Mitarbeiter und die Wahrscheinlichkeit, dass sämtliche rechtlichen Regelungen, unabhängig vom Standort, eingehalten werden.

Bei dieser Analyse können auch Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Definition, die die Offenlegungsverordnung zu diesem Begriff vorgenommen hat, Berücksichtigung finden. Jedes bekannte Nachhaltigkeitsrisiko, etwa die Schädigung der Umwelt oder das Nichteinhalten anderer gesetzlicher Vorschriften wirkt sich zwangsläufig auf das Geschäftsmodell und damit auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens aus. Insoweit erfolgt in unserem Investmentprozess eine mittelbare Berücksichtigung derartiger Risiken, die sich in der Regel auch im Preis der emittierten Wertpapiere widerspiegeln.

Allerdings nehmen wir diese für uns selbstverständlichen Analyseschritte nicht zum Anlass, unsere Investmentfonds mit einer besonderen Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte zu bewerben. In erster Linie wichtig ist für uns der Ergebnisbeitrag des infrage kommenden Wertpapiers für unser Gesamtportfolio. Sollten bei der vorstehend beschriebenen Analyse Nachhaltigkeitsrisiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit zutage treten, so wird dies in vielen Fällen schon zum Ausschluss des betreffenden Titels führen. Falls das in Ausnahmefällen nicht so sein sollte, müsste der Kaufpreis des betreffenden Wertpapiers so gering sein, dass selbst das Eintreten der erkannten Risiken keine Gefahr eines Preisrückgangs hervorrufen dürfte. Das wird nur in seltenen Konstellationen so sein.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass unser Investmentprozesses Nachhaltigkeitsrisiken unter dem Aspekt berücksichtigt, inwieweit diese Risiken den langfristigen Geschäftserfolg schmälern oder gar gefährden können und inwieweit die Risiken bereits einen Niederschlag in der Preisbildung gefunden haben. Wir legen dabei öffentlich über den jeweiligen Emittenten bekannte Tatsachen zugrunde. Spezielle Datenbanken, in denen weitere ökologische oder soziale Tatsachen gespeichert sind, die von speziellen Ratingagenturen erhoben werden, nutzen wir nicht. Die Nutzung derartiger Datenbanken wäre für den Fonds mit zusätzlichen Kosten verbunden, die sich direkt negativ auf den Anlageerfolg zulasten der Anleger auswirken würden.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nach der Offenlegungsverordnung sind wir verpflichtet, für die Anleger nachvollziehbar darzulegen, dass und warum wir nachteilige Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen.

Eine derartige Darlegung erachten wir – auch ohne verpflichtenden Charakter – als einen wichtigen Baustein der Kommunikation über unsere transparenten und bewusst einfach gehaltenen und somit erklärbaren Portfolien.

Für uns kommt eine Berücksichtigung etwaiger nachteiliger Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nur dann in Betracht, wenn die dafür erforderliche Datengrundlage unseren hohen Anforderungen entspricht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen notwendig sind, sind im Markt jedoch noch nicht in ausreichendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vorhanden. Daher berücksichtigen wir diese Kriterien derzeit nicht.

Sofern sich die Datenqualität grundlegend verändert, werden wir auf dieser Basis ggf. erneut über die Möglichkeit einer angemessenen Berücksichtigung der im vorstehenden Absatz genannten Kriterien im Rahmen interner Strategien entscheiden.

Munsbach, Februar 2023

 

 

Beschwerdemanagement

Die Zufriedenheit unserer Kunden und Anleger liegt uns sehr am Herzen.

Wir, die Quint:Essence Capital S.A., fühlen uns dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Interesse und zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden und Anleger zu erbringen. Sollten Sie dennoch mit etwas unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt an Ihren zuständigen Betreuer oder mit kurzer Beschreibung des Sachverhalts und Angabe Ihres Namens an den Beschwerdebeauftragten der Quint:Essence Capital S.A..

Den Beschwerdebeauftragten erreichen Sie wie folgt:

Per Post:
Quint:Essence Capital S. A.
Beschwerdebeauftragter
2, rue Gabriel Lippmann
5365 Munsbach
Luxemburg

Per E-Mail:
info@q-capital.lu

Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.

Auch für die Bearbeitung von Beschwerden haben wir uns hohe Standards gesetzt. Eine erste Rückmeldung sowie eventuelle Informationen zum weiteren Verlauf und zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde.

Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort wenden Sie sich dann im zweiten Schritt bitte an das für Beschwerden zuständige Mitglied der Geschäftsleitung, Herrn Josef Koppers. Sollten Sie auch hier innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie im dritten Schritt die Möglichkeit, das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden bei der CSSF zu nutzen (Verordnung CSSF 16-07). Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Datum, an dem eine Beschwerde bei unserem zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung eingelegt wurde, bei der CSSF eingereicht werden muss. Bei Verstreichen der Frist ist der Antrag unzulässig.

Kontaktaufnahme CSSF:

Per Post:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Département Juridique II
110, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg

Per E-Mail:
reclamation@cssf.lu

Per Fax:
(+352) 26 25 1 – 601

Eine Verpflichtung, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 VSBG teilzunehmen, besteht nicht.

 

Stimmrechtsausübung

Als Anleger sollten Sie wissen, wie wir mit den Stimmrechten umgehen, die uns aus den in unseren Fonds verwalteten Aktien zustehen. Wir haben den Anspruch, uns auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dazu gehört es auch, unsere Fonds möglichst kostengünstig und effizient zu verwalten – in Ihrem Interesse. Aus diesen Gründen haben wir uns dafür entschieden, Stimmrechte aus den im jeweiligen Fonds gehaltenen Aktien nur dann auszuüben, wenn der betroffene Fonds über nennenswerte Aktienquoten verfügt, die einen entsprechenden Einfluss auf den Abstimmungsprozess der jeweiligen Hauptversammlung haben. Unter einem „nennenswerten Aktienanteil“ im Sinne des vorstehenden Satzes verstehen wir derzeit mindestens 3 Prozent des Grundkapitals der betreffenden Aktiengesellschaft. Für den Fall, dass Stimmrechte ausgeübt werden, trifft die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem zuständigen Portfoliomanager die notwendigen Entscheidungen, die sich an der Anlagepolitik und den Interessen der Anleger zu orientieren hat.

 

Ausgabeaufschläge, Bestandsprovisionen und sonstige Vergütungen

Damit Sie unsere Fonds erwerben und von Ihrer Bank verwahren lassen können, unterstützen uns verschiedene Partner, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. In erster Linie sind dies Ihre Berater oder Vermittler, über die Sie unsere Fonds beziehen. Des Weiteren zwischengeschaltete Institutionen (sogenannte Fondsplattformen), die für die reibungslose technische Abwicklung der Käufe und Verkäufe sorgen. Diesen Partnern zahlen wir einen Anteil (maximal 50 Prozent) aus der Verwaltungsgebühr, die wir für die Verwaltung des Fonds erhalten. Aus der Verwaltungsgebühr begleichen wir zudem die Kosten, die uns von unseren Dienstleistern für Buchhaltungs- und Controllingleistungen in Rechnung gestellt werden. All diese Zahlungen dienen dazu, die Qualität der unseren Kunden angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.

 

Unsere Vergütungspolitik

 

1. Allgemeines
Unsere Vergütungspolitik ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsphilosophie unserer Gesellschaft. Unsere Vergütungspolitik zielt darauf ab, die Einhaltung der Bestimmungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften zu gewährleisten und den Organen und Mitarbeitern einen rechtlichen Rahmen zu bieten, der ihre Leistungsbereitschaft und ihr Engagement fördert, sie aber gleichzeitig dazu anhält, die Interessen der Anleger zu wahren und deren Vertrauen in die Gesellschaft zu rechtfertigen. Unsere Vergütungspolitik ist mit dem von uns festgelegten Risikomanagementverfahren vereinbar. Sie ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, den Angaben des jeweiligen Verkaufsprospektes und Verwaltungsreglements nicht vereinbar sind, oder uns daran hindern, pflichtgemäß im besten Interesse des Fonds und der Anleger zu handeln.

2. Ziele unserer Vergütungspolitik
Unser Ziel ist es, mit unserer Vergütungspolitik somit dafür zu sorgen, dass ein leistungsorientiertes Umfeld gefördert wird, dass

  • herausragende Leistungen unserer Mitarbeitenden sowohl kurzfristig als auch langfristig belohnt und das den Werten unseres Unternehmens entspricht;
  • es erlaubt, Mitarbeitende zu rekrutieren und zu binden, die ihre Ziele integer und fair verfolgen;
  • den Mitarbeitenden einen fairen Mix aus fixer und variabler Vergütung (Definition siehe unten) bietet, die den Stellenwert und die Verantwortung der jeweiligen Funktion berücksichtigt und zur Förderung angemessener Verhaltensweisen und einer unternehmerischen Gesinnung beiträgt;
  • ein angemessenes und effektives Risikoverhalten im Interesse der Anleger fördert; auch Nachhaltigkeits(ESG-)risiken können dabei Berücksichtigung finden
  • die Mit- und Zusammenarbeit innerhalb unseres Teams stärkt;
  • eine gemessen an unserer Größe und Struktur unangemessene Komplexität vermeidet.

3. Zuständigkeit
Unsere Vergütungspolitik wurde vom Verwaltungsrat unserer Gesellschaft festgelegt und wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich von ihm überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

4. Bestandteile unserer Vergütungspolitik
Die Vergütung im Sinne unserer Vergütungspolitik umfasst Gehaltsbestandteile, die fix sind und solche, die variabel sein können sowie Altersversorgungsbeiträge.

Der fixe Vergütungsbestandteil besteht aus dem Gehalt, das entsprechend den arbeitsvertraglichen Regelungen in der Regel monatlich an unsere Mitarbeitenden ausgezahlt wird. Der fixe Vergütungsanteil steht bei der Entlohnungspolitik klar im Vordergrund.

Eine variable, also nicht vertraglich vereinbarte Vergütung kommt erst dann zum Tragen, wenn wir erfolgreich gewirtschaftet haben. Sie steht immer in angemessenem Verhältnis zur fixen Vergütung. Wir haben je nach Verantwortungsbereich der Mitarbeitenden dafür angemessene Obergrenzen definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Garantierte variable Vergütungen gibt es bei uns nicht. Die variable Vergütung, wird stets vom Verwaltungsrat festgelegt. Sie ist Ergebnis einer Leistungs- und erfolgsorientierten Bewertung, die, soweit angemessen, auch eine mehrjährige Betrachtungsweise umfasst. Eine solche mehrjährige Betrachtungsweise ermöglicht es, die längerfristige Leistung unserer Fonds und ihrer Anlagerisiken, wozu auch Nachhaltigkeitsrisiken gehören können, angemessen zu berücksichtigen. Die genauen Parameter hierfür werden von unserem Verwaltungsrat definiert. Unsere Vergütungspolitik ermöglicht es grundsätzlich auch, unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich gestaffelte Auszahlungen der variablen Vergütung vorzunehmen.

Wir möchten gute, verantwortungsvolle Mitarbeitende langfristig an uns binden und unterstützen sie daher im Aufbau einer individuellen Altersvorsorge. Diese ist ein weiterer wesentlicher ergänzender Bestandteil unserer Vergütungspolitik. Wir haben dazu eine betriebliche Versorgungsordnung in Kraft gesetzt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von der Inspection générale de la sécurité sociale, Luxembourg, genehmigt wurde. Der Altersvorsorgeaufbau, den wir mit jährlichen Zahlungen unterstützen, soll sich im Wesentlichen in Form von Anteilen an den uns selbst verwalteten Investmentfonds vollziehen. Auch das trägt zu einer langfristigen Identifikation unserer Mitarbeitenden einerseits sowie einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken in der Verwaltung andererseits bei. Zugleich spiegelt die betriebliche Altersversorgung unsere langfristige Geschäftsstrategie, unsere Ziele, Werte und unsere langfristigen Interessen sowie die der von uns verwalteten Fonds wider.

5. Proportionalitätsgrundatz
Unsere Fonds sind einfach und transparent. Dem entsprechen unsere Unternehmensstruktur sowie unsere einfach gehaltenen Prozesse. Aus diesem Grund nehmen wir für uns auch den sogenannten Proportionalitätsgrundsatz in Anspruch, das heißt, wir verzichten auf bestimmte administrative Komplexitäten. So haben wir keinen gesonderten Vergütungsausschuss eingerichtet. Wir leisten variable Vergütungen – außerhalb der Altersversorgung – nicht in Form von Anteilen an unseren Fonds. Auch eine Ex-Post Risikobewertung für variable Vergütungen nehmen wir nicht vor.

6. Ihr Informationsbedarf
Sie wünschen diese Übersicht über unsere Vergütungspolitik schriftlich oder in elek­tronischer Form? Kein Problem. Schicken Sie uns einfach eine e-Mail mit einem Nachweis Ihres Anteilsbestands und wir stellen Ihnen dieses Dokument gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie einfach unter Nutzung der obigen Menüleiste.

 

Unser Umgang mit Interessenkonflikten

Im Interesse unserer Kunden haben wir Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten entwickelt, die wir regelmäßig auf Aktualität hin überprüfen und ggf. aktualisieren. Die Interessen der Kunden genießen dabei immer Vorrang vor unseren eigenen Interessen. Sofern Sie weitergehende Informationen zu unserem Umgang mit Interessenkonflikten wünschen – wir sind auch diesbezüglich transparent. Lassen Sie uns – bei gleichzeitigem Nachweis Ihres Anteilsbestandes – einfach schriftlich oder per e-Mail eine Nachricht zukommen. Die Kontaktdaten finden Sie ganz einfach unter Nutzung der obigen Menüleiste.

Wenn wir von Transparenz sprechen, meinen wir das auch: Jeder Anleger kann – gegen Nachweis seines Anteilsbestandes – von uns weitere Einzelheiten erfahren.